Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)

Entwurf der Geschäftsbedingungen für die Zeit nach offiziellem Geschäftsstart. Adressaten werden Verbraucher (§13 BGB) und Unternehmer (§14 BGB) sein. In der laufenden Vormerkungs-Phase ist dieses Dokument nicht in Kraft. Stand: 20. Mai 2026 (Entwurf).

ENTWURF. Diese AGB sind nicht aktiv.

STEIN & MARMOR befindet sich in der Vorbereitungsphase. Die nachfolgenden Bestimmungen sind ein nicht-bindender Entwurf für die Zeit nach offiziellem Geschäftsstart. Während der aktuellen Vormerkungs-Phase werden diese AGB NICHT auf Vormerkungen oder Anfragen angewendet, und es kommen keine Verträge zustande. Mit Gewerbeanmeldung werden die Bestimmungen finalisiert und in Kraft gesetzt.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Denis Heid, Panoramastraße 8, 71088 Holzgerlingen (Betreiber der Plattform STEIN & MARMOR, nachfolgend "Verkäufer" oder "wir") und seinen Kunden über die Lieferung von Natursteinprodukten als Werklieferungsverträge im Sinne des § 650 BGB. Zuschnitt, Schleifen, Polieren und sonstige Vorbearbeitung der Steine erfolgen ausschließlich beim ausländischen Partner-Steinbruch; eine eigene handwerkliche Bearbeitung in Deutschland sowie Montage-, Verlege- oder Aufmaß-Leistungen vor Ort sind nicht Vertragsgegenstand. Sollte der Kunde eine Vor-Ort-Bearbeitung wünschen, wird ihm auf Wunsch ein unabhängiger Steinmetzbetrieb als Partner vermittelt; ein darauf gerichteter Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Steinmetzbetrieb zustande.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB).

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt haben.

§2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote im Internet, in Katalogen und in Werbung sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt durch das Absenden des Anfrageformulars oder eine Anfrage per E-Mail ein unverbindliches Gesuch ab. Auf dieser Grundlage erstellen wir in der Regel innerhalb eines Werktags ein verbindliches Angebot in Textform (§ 126b BGB) mit konkreter Spezifikation, Preis, Lieferzeit und Liefermodalitäten.

(3) Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) zustande, nachdem der Kunde das Angebot in Textform angenommen hat. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

(4) Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags mit einem Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Informationspflichten nach §312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB.

§3 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR).

(2) Da Naturstein ein Unikat-Produkt ist (jeder Block ist hinsichtlich Maserung, Farbe und Verarbeitbarkeit individuell), erfolgen Preisangaben grundsätzlich auf Anfrage. Maßgeblich ist stets der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

(3) Die Preise gelten für die im Angebot genannten Mengen, Spezifikationen, Bearbeitungen und Lieferleistungen. Bei nachträglichen Änderungen durch den Kunden sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

(4) Hinweis zur Umsatzsteuer: In der laufenden Vorbereitungsphase erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer; eine gewerbliche Tätigkeit ist noch nicht aufgenommen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist daher noch nicht vergeben. Mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit wird dieser Paragraph entsprechend angepasst (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG).

(5) Versandkosten, Sonderbearbeitungen und Zusatzleistungen (z. B. Hebebühnen-Service) werden, soweit anfallend, im Angebot gesondert ausgewiesen.

(6) Auf Wunsch des Kunden kommt zusätzlich unser Bestpreisversprechen zur Anwendung; die Voraussetzungen und Bedingungen ergeben sich aus §4.

§4 Bestpreisversprechen

(1) Wir prüfen schriftlich vorgelegte vergleichbare Angebote eines deutschen Mitbewerbers. Vergleichbare und verfügbare Angebote unterbieten wir in der Regel nachvollziehbar; sofern eine Unterbietung im konkreten Einzelfall nicht möglich ist, begründen wir das in Textform. "Vergleichbar" bedeutet identische Steinsorte, Stärke, Maß, Qualitätsklasse und Lieferkonditionen; "verfügbar" bedeutet, dass das Material zum Zeitpunkt der Anfrage tatsächlich beschaffbar ist. Ein Rechtsanspruch auf Unterbietung im Einzelfall besteht nicht.

Voraussetzungen

(2) Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bestpreisversprechens ist:

  • Vorlage eines schriftlichen Originalangebots eines deutschen Mitbewerbers im Original oder als digital signierte Datei (PDF mit Briefkopf, Datum, Stempel/Unterschrift)
  • Das Vergleichsangebot darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 30 Kalendertage sein
  • Die Vergleichbarkeit muss in objektiver Hinsicht gegeben sein

Vergleichbare Spezifikation

(3) Eine vergleichbare Spezifikation liegt vor, wenn folgende Merkmale übereinstimmen:

  • Identische Steinsorte (gleicher Handelsname, gleicher Steinbruch oder Herkunftsregion)
  • Vergleichbare Qualitätsstufe (Premium, Commercial, Standard)
  • Gleiche Plattenstärke (z. B. 20 mm, 30 mm)
  • Gleiche Bearbeitung der Oberfläche (poliert, geschliffen, gebürstet, geflammt)
  • Gleiche Bearbeitung der Kanten (gerade, gefast, profiliert)
  • Vergleichbarer Lieferumfang und Lieferort
  • Vergleichbare Zusatzleistungen (Aufmaß, Montage, Versiegelung)

Ausgeschlossen

(4) Vom Bestpreisversprechen ausgeschlossen sind:

  • Nicht verifizierbare Online-Angebote (z. B. anonyme Marktplatz-Listings)
  • Angebote ausländischer Anbieter ohne deutsche Niederlassung
  • B-Ware, Restposten, Auslaufware, Ausstellungsstücke und Sonderaktionen
  • Angebote, die ersichtlich unter Selbstkosten liegen oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen
  • Angebote, die nicht den gesetzlichen Preisangabenvorschriften entsprechen (insbesondere fehlender Endpreis-Ausweis im Sinne der PAngV)

Ablauf

(5) In der Regel innerhalb eines Werktags nach Vorlage des Vergleichsangebots erhalten Sie von uns eine Antwort in Textform.

(6) Im Falle einer möglichen Unterbietung erstellen wir ein Gegenangebot in Textform, das 14 Kalendertage gültig ist. Erst mit Annahme dieses Gegenangebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.

(7) Falls eine Unterbietung nicht möglich ist (z. B. wegen minderwertiger Vergleichsqualität, Restposten, Selbstkostenpreis), erhalten Sie eine sachliche Begründung in Textform.

§5 Lieferzeit (Regel-Lieferzeit 4 Wochen)

(1) Die reguläre Lieferzeit beträgt in der Regel 4 Wochen ab dem Tag der Auftragsbestätigung in Textform durch uns, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Frist genannt ist. Dabei handelt es sich um eine Richtfrist; eine selbständige Garantie i. S. d. § 443 BGB wird nicht abgegeben.

(2) Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle für die Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung
  • Vollständige technische Spezifikation und Maßangaben
  • Bei Maßanfertigung: Freigabe der Werkpläne durch den Kunden
  • Klärung aller offenen Fragen zu Lieferadresse und Anlieferungsbedingungen

Verzugsentschädigung

(3) Überschreiten wir die im Angebot genannte Lieferzeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, gewähren wir dem Kunden auf Verlangen eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Auftragswerts je vollendete Verzugswoche, insgesamt jedoch höchstens 5 %. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen; dem Verkäufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Höhere Gewalt

(4) Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer Eindeckung verlängern die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir werden den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren.

Teillieferungen

(5) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Mehrkosten für den Kunden entstehen dadurch nicht.

§6 Lieferung und Versand

(1) Wir liefern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lieferungen in andere Länder erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.

(2) Die Standardlieferung erfolgt frei Bordsteinkante an der angegebenen Lieferadresse. Hebebühnen-Service oder Anlieferung in höhere Stockwerke können gegen Aufpreis nach gesonderter Vereinbarung organisiert werden. Eine handwerkliche Montage, Verlegung oder Vor-Ort-Bearbeitung schulden wir nicht (siehe §1 (1)); sie ist auf Wunsch ausschließlich über einen unabhängigen Steinmetz-Partner darstellbar, mit dem der Kunde gesondert kontrahiert.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass der Anlieferungsort mit einem Sattelzug oder Lkw mit einer Gesamtlänge bis zu 18 Metern erreichbar ist. Sollten besondere Anlieferungsbedingungen bestehen (Fußgängerzone, Sondergenehmigung, schmale Zufahrt), ist dies bei Vertragsschluss mitzuteilen.

(4) Der Kunde hat folgende Mitwirkungspflichten:

  • Erreichbarkeit für die Avisierung des Liefertermins
  • Einlasskontrolle bzw. ggf. Bauleiter zum Zeitpunkt der Anlieferung
  • Zugang und Stellfläche für die Entladung
  • Sofortige Inspektion der Ware auf erkennbare Transportschäden

(5) Verzögert sich die Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. nicht erreichbarer Anlieferungsort, fehlende Mitwirkung), trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Standgebühren, erneute Anfahrt).

(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Kauf durch Verbraucher mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr beim reinen Standardprodukt-Versendungskauf mit Auslieferung an die Transportperson über (§ 447 BGB). Bei Werklieferungsverträgen über individuell zugeschnittene oder bearbeitete Steine geht die Gefahr abweichend mit Abnahme bzw. mit der Übergabe am Bestimmungsort auf den Unternehmer über.

§7 Zahlung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswerts innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung von 50% ist vor Auslieferung, spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin, auf unserem Konto eingegangen.

(2) Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten: SEPA-Überweisung, Vorkasse. Bei Geschäftskunden bieten wir auf Anfrage und nach erfolgreicher Bonitätsprüfung Rechnungskauf mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto an.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern bleiben Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis unbeschränkt bestehen.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB).

(3) Verarbeitung und Verbindung: Verarbeitet der Unternehmer-Kunde die Vorbehaltsware, wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt; der Verkäufer erwirbt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu hergestellten Sache (§ 950 BGB). Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Gegenstände (§§ 947, 948 BGB).

(4) Vorausabtretung: Forderungen des Unternehmer-Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherheit in Höhe des Werts der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(6) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

§9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend bestimmt ist, gelten die folgenden Verjährungsfristen:

  • gegenüber Verbrauchern: die gesetzlichen Fristen nach § 438 BGB, regelmäßig 2 Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, jedoch 5 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
  • gegenüber Unternehmern: 1 Jahr ab Übergabe der Ware, soweit nicht zwingende gesetzliche Fristen Vorrang haben; insbesondere gilt auch hier bei bauwerksbezogenen Sachen die 5-Jahres-Frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Verkürzung auf 1 Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10 dieser AGB sowie nicht für Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Die Fristen nach Abs. 1 gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Naturstein-Charakteristik

(3) Naturstein ist ein gewachsenes Naturprodukt. Geringfügige Farb-, Struktur-, Aderungs-, Textur- und Glanzabweichungen sowie Einschlüsse, Klüfte, Poren und natürliche Ausspachtelungen sind kein Sachmangel, sondern Charakteristikum des Naturmaterials. Sie können auch innerhalb derselben Lieferung auftreten und entsprechen handelsüblicher Qualität gemäß DIN EN 12058 / DIN EN 12059. Werbe- und Musterabbildungen geben lediglich einen unverbindlichen Eindruck wieder.

Maßgenauigkeit

(4) Maßabweichungen sind im Rahmen der DIN EN 13373 zulässig. Bei Plattenformaten gelten die in der einschlägigen DIN-Norm vorgesehenen Toleranzen.

Mängelrüge und Untersuchungspflicht

(5) Empfehlung an Verbraucher: Erkennbare Mängel und Transportschäden sollten bereits bei Anlieferung gegenüber dem Spediteur dokumentiert (Foto, Vermerk auf Lieferschein) und uns innerhalb angemessener Frist mitgeteilt werden, um eine zügige Nacherfüllung zu ermöglichen. Eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Rüge besteht für Verbraucher nicht; ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

(6) Unternehmer trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB; offensichtliche Mängel sind unverzüglich (in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung) in Textform zu rügen.

(7) Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Kunden durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt.

§10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (STEIN & MARMOR, Anschrift siehe Impressum, E-Mail: info@stein-marmor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Da Naturstein aufgrund seiner Beschaffenheit und seines Gewichts nicht per Post zurückgesandt werden kann, sind die voraussichtlichen Rücksendekosten erst nach Feststehen der konkreten Spezifikation (Material, Maße, Gewicht, Ziel) seriös schätzbar. Wir teilen Ihnen den konkret veranschlagten Höchstbetrag deshalb in der Auftragsbestätigung vor Vertragsschluss mit; dieser Betrag ist verbindlich. Sie haften für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft regelmäßig nach Wunschmaß zugeschnittene Steinplatten, kundenspezifische Bohrungen und individuelle Kantenbearbeitung. Ob Ihr konkreter Auftrag als Maßanfertigung im Sinne dieser Vorschrift gilt oder ob ein Widerrufsrecht besteht, weisen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aus.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Denis Heid (Betreiber STEIN & MARMOR), Panoramastraße 8, 71088 Holzgerlingen, E-Mail: info@stein-marmor.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§12 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung.

§13 Streitschlichtung

Wir sind im Sinne des § 36 VSBG nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers (Holzgerlingen, sachlich zuständig ist das jeweils zuständige Amts- bzw. Landgericht). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand dieses Entwurfs: 20. Mai 2026. Dokument tritt erst mit offiziellem Geschäftsstart (geplant frühestens Q3 2026) in Kraft.